Qualität im Yoga

Yogaschulen, Volkshochschulen und Fitness-Studios bieten verschiedene Yoga-Formen wie Hatha-Yoga, Power-Yoga oder Yoga für Schwangere an.

Qualität

Die Auswahl an Kursen ist reichhaltig. Wie steht es aber mit der Qualität in den angebotenen Kursen?

Yoga tut gut, wenn weggelassen wird, was schadet

Yoga tut gut, wenn weggelassen wird, was schadet - lautet ein oft benutzter Ausspruch unter gut ausgebildeten LehrerInnen. Und um förderliche Yoga-Übungen einem Menschen mitgeben zu können, bedarf es umfassender qualifizierter Yoga-Kenntnisse, eigener Yoga-Erfahrung und Offenheit für andere Menschen.

Bezeichnung Yogalehrer

Die Berufsbezeichnung Yogalehrer ist nicht geschützt. So kann jedeR, der/die sich berufen fühlt als YogalehrerIn arbeiten. Erfolgte eine Ausbildung nach den Richtlinien eines Yoga-Verbandes, so wird dies i. d. R. durch die zusätzliche Angabe des Verbandkürzels kenntlich gemacht, z. B. YogalehrerIn BDY/EYU. Eine solche Berufsbezeichnung ist geschützt.

Leider bieten einige Organisationen Schnellausbildungen an: Manchmal reicht schon ein Wochenende, reichen zwei Intensivwochen oder die Verbandzugehörigkeit aus, um sich als Yogalehrer XYZ bezeichnen zu dürfen. Solchen Schnellausbildungen sind wenig solide und nutzen eher wirtschaftlichen Interessen.

Die folgenden Kriterien und Anmerkungen sollen helfen, einen guten Lehrer, eine gute Lehrerin und damit einen qualifizierten Unterricht zu finden.

Achten Sie auf:
- solide Ausbildung
- Spezialisierung
- Stimmigkeits- gefühl
  1. Ihr Lehrer/Ihre Lehrerin sollte solide ausgebildet sein.

    Die Ausbildung sollte sich über min. 3 Jahre erstreckt und min. 600 Unterrichtseinheiten umfasst haben.

    Neben einem Grundverständnis vom menschlichen Körper, dem Studium des Yoga und dessen Weitergabe an andere Menschen prägt auch die persönliche Auseinandersetzung mit und Reifung an dem Erlernten die Fähigkeiten, Yoga zu unterrichten. Es geht also um mehr, als erlerntes Wissen. Und eine solche Veränderung braucht Zeit.

    Beispiel: Die Richtlinien für den Abschluss als Yogalehrer BDY/EYU des Berufsverbandes für Yogalehrende in Deutschland BDY erfüllen obige Kriterien. Die Ausbildung muss an einer (mehreren) vom BDY anerkannten Yogaschule(n) erfolgen. Durch Lehrproben auch außerhalb der eigenen Ausbildungsschule, einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Abschlussprüfung mit Lehrprobe werden die Anforderungen nachgewiesen.

    Wenn Krankenkassen im Rahmen der Prävention Yoga-Kurse fördern, dann muss der Lehrer/die Lehrerin eine mindestens 500 Stunden umfassende Yogalehrausbildung nachweisen und außerdem eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf nachweisen (Stand: 2007).

  2. Besondere Lebenssituationen erfordern weitergehende Kenntnisse

    Wenn Sie Yoga begleitend zu oder im Anschluss an eine medizinische Maßnahme (z. B. während einer Therapie, nach einem Bandscheibenvorfall) oder in einem bestimmten Lebensabschnitt (z. B. im Alter, während der Schwangerschaft) praktizieren möchten, muss der Lehrer/die Lehrerin für diese besonderen Anforderungen weitergehend qualifiziert sein durch Kenntnisse, Yoga für diese besondere Situation, diesen besonderen Lebensabschnitt gesundheitsfördernd anpassen zu können.

  3. Sie sollten ein stimmiges Gefühl im Unterricht haben und sich aufgehoben und verstanden fühlen.

    Trotz guter Ausbildung des Lehrers/der Lehrerin kann es vorkommen, dass aufgrund allgemeiner zwischenmenschlicher Hindernisse (z. B. fehlendes Vermögen, Ihre Situation zu verstehen) kein positiver Impuls gegeben werden kann. Dies kann sich direkt in der ersten Stunde bemerkbar machen, aber auch erst nach einer längeren Zeit. Sprechen Sie dies an und wechseln Sie gegebenenfalls.

Abzulehnen:
- Yoga als Allheilmittel
Heilsversprechen
- Schmerz beim Üben
- immer gleiche Yoga-Praxis
- ungeeignete Yoga-Praxis
- blindes Vertrauen
- Abhängigkeiten
- Vertrauens- missbrauch

Abzulehnen ist ...

  • Yoga als Allheilmittel

    Yoga hat viele Stärken, ist aber kein Allheilmittel. Beispielsweise wird Kondition besser mit einer Sportart wir Joggen aufgebaut, ein gebrochenes Bein gehört durch den Schulmediziner versorgt.

  • Heilsversprechung

    Yoga ist ein eigenverantwortlicher Weg. Strukturen wie ineffiziente Bewegungsmuster oder Sichtweisen auf Ereignisse sind meist über einen langen Zeitraum hinweg entstanden. Eine Veränderung ist oft möglich, benötigt aber Engagement und Zeit.

  • Schmerz beim Üben

    Entstehen durch die Yoga-Übung Schmerzen oder ein Gefühl von Unwohlsein, ist die Praxis ungeeignet und muss angepasst werden.

  • eine immer gleiche Yoga-Praxis

    Wenn die Yoga-Praxis Ihnen hilft Schritte in die gewünschte Veränderung zu vollziehen, so muss die Yoga-Praxis auch immer wieder an das Erreichte angepasst werden.

  • die mangelnde Wirksamkeit einer Praxis auf Ihre Person zu beziehen

    Vollzieht sich durch die Yoga-Praxis kein Wandel in der gewünschten Form, so ist die Yoga-Praxis für Sie in der gegebenen Situation ungeeignet. Die Yoga-Praxis ist anzupassen.

  • die Einforderung blinden Vertrauens

    Vertrauen erwirbt der Lehrer/die Lehrerin allein durch die positiven Erfahrungen, die Sie durch die gegebene Yoga-Praxis und die einsetzenden Veränderungen machen.

  • jeder Form von Abhängigkeit

    Yoga zielt darauf, Menschen in eine Form innerer Freiheit zu führen.

  • jede Form von Vertrauensmissbrauch

    Im Gruppenunterricht, ganz besonders aber im Einzelunterricht entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis. Dies gilt es zu bewahren und auszubauen.